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FAQ - Rauchwarnmelder
Allgemeine Fragen
Warum brauche ich Rauchmelder?
Jedes Jahr verunglücken über 500 Menschen tödlich durch Brände, die meisten sterben in den eigenen vier Wänden an einer Rauchvergiftung. Da zwei Drittel Nachts im Schlaf überrascht werden, ist ein Rauchwarnmelder ist der beste Lebensretter in der Wohnung, denn der laute Alarm des Rauchmelders warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr.
Fragen zur Montage
In welchen Räumen montiere ich einen Rauchwarnmelder?
Lt. Anwendungsnorm DIN 14676 sollen Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungsweg dienen, ausgestattet werden. Wir empfehlen grundsätzlich eine optimale Ausstattung, also die Ausstattung aller Räume mit Ausnahme von Küchen und Bädern.
Muss ein Rauchwarnmelder unbedingt immer an der Decke befestigt werden?
Ja, denn der Rauch steigt nach oben und konzentriert sich genau dort.
Welche Richtlinien gelten zur Montage an Dachschrägen/schrägen Wänden (Abstände etc.)?
Generell ist alles in der DIN 14676 geregelt. Hier sind auch Anordnungen mit besonderen Raumgeometrien berücksichtigt (Eckbereiche, rechtwinkliger Flur oder Gang, Dachschrägen, schräge Wände etc.).
Ist es erlaubt, den Rauchwarnmelder anzustreichen?
Nein! Die Bedienungsanleitung des Rauchmelders gibt hierüber genauen Aufschluss. Von einem Anstrich ist abzusehen, da hier die Gefahr besteht, den Rauchwarnmelder zu beschädigen.
Kann ich Rauchmelder in Treppenhäusern, Kellern und Dachböden einsetzen?
Viele Rauchwarnmelder sind in Umgebungstemperaturen von +5°C bis +50°C einsetzbar. Beim Einsatz von „gewöhnlichen Rauchwarnmeldern“ in o. g. Räumen ist jedoch zu beachten, dass das Risiko von Fehlalarmen (z.B. durch Staubentwicklung, Zugluft, Temperaturschwankungen u. ä.) zunimmt.
Sollen Treppenhäuser auch ausgerüstet werden?
Die Ausstattung von Treppenhäusern ist heute gesetzlich nicht vorgeschrieben. Im Sinne einer frühzeitigen Alarmierung im Brandfall, ist die Ausstattung aber empfehlenswert. Wichtig ist es in diesem Fall, die Bewohner über das richtige Verhalten im Brandfall zu informieren.
Fragen zur Batterie
Wie oft muss ich die Batterie wechseln?
Die Batterie muss gemäß Herstellerangaben gewechselt werden. Rauchmelder verfügen über eine „Batteriewechselanzeige“, die ein Schwächer werden der Batterie durch einen Signalton und gegebenenfalls durch eine Leuchtdiode anzeigen. Wir empfehlen die Verwendung eines
Rauchmelders mit einer Zehnjahresbatterie.
Wie kündigt sich der fällige Batteriewechsel an?
Die Batterie muss gemäß Herstellerangaben gewechselt werden. Rauchmelder verfügen über eine „Batteriewechselanzeige“, die ein Schwächer werden der Batterie durch einen Signalton und/oder durch eine Leuchtdiode anzeigen. Wir empfehlen die Verwendung eines Rauchmelders mit einer Zehnjahresbatterie.
Fragen zur Funktion
Kann man den Warnton bei einem Fehlalarm manuell ausschalten?
Der Warnton kann, je nach Typ, durch die Stummschalttaste oder durch Batterieentfernung abgeschaltet werden. Achten Sie, sofern Sie die Batterie entfernt haben, unbedingt darauf, den Rauchmelder anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. (Batterie wieder einsetzen!)
Was kann der Nutzer tun, wenn ein Rauchwarnmelder eine Störung/einen Fehlalarm hat?
Sicherstellen, dass wirklich keine Brandquelle vorliegt. Signalton ausschalten, je nach Typ betätigen Sie die Stummschalttaste oder entfernen Sie die Batterie. Achten Sie unbedingt darauf, den Rauchmelder anschließend wieder in Betrieb zu nehmen! Machen Sie die Störquelle ausfindig und beseitigen Sie diese, testen Sie anschließend die Funktionstüchtigkeit des Rauchwarnmelders. Sollte keine Störquelle ausfindig gemacht werden können und der Melder wiederholt einen Fehlalarm auslösen, sollten die Geräte ausgetauscht werden.
Welche Störquellen/-größen können Fehlalarm auslösen?
Die häufigsten Störquellen sind: Wasserdampf, scharfes Anbraten, aufgewirbelter Staub und große Temperaturschwankungen.
Fragen zur Funktionsprüfung
Wie oft muss ich den Rauchwarnmelder prüfen / warten?
Die Prüfvorgaben sind in der Bedienungsanleitung festgelegt. In den Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gilt gemäß DIN 14676 darüber hinaus die jährliche Funktionsprüfung, bestehend aus Sicht- und Alarmprüfung.
Ist die Funktionsprüfung des Rauchwarnmelders durch Knopfdruck ausreichend?
Nein, gemäß DIN 14676 gehört zu der Funktionsprüfung per Knopfdruck auch eine Sichtprüfung. Diese umfasst die Überprüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind, eine äußerliche Beschädigung des Gerätes vorliegt und der Montageort noch normgerecht (Raumumnutzung) ist.
Gibt es eine optische Anzeige, ob der Rauchwarnmelder funktionstüchtig ist?
Ja, viele Rauchmelder haben eine optische Leuchtdiode, die Ihnen signalisiert, dass der Rauchwarnmelder noch funktionstüchtig ist.
Fragen zur Qualität
Kann ich den Marken vertrauen?
Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Dieses CE-Zeichen trifft jedoch keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf. Wenn Sie zusätzlich sicher sein wollen, dass der Rauchmelder ständigen Qualitätskontrollen durch Dritte unterliegt, sollten Sie auf das VdS-Prüfzeichen* achten. (*Ein anderes Prüfinstitut, das die Qualitätsstandards von Rauchmeldern durch wiederkehrende Kontrollen am Markt prüft, gibt es derzeit in Deutschland nicht.)
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Billigrauchmelder und einem teuren Modell? Gibt es Qualitätsunterschiede bei der Gerätetechnik?
Qualitätsrauchmelder sind zuverlässiger und reduzieren Fehlalarme auf ein Minimum. Sie bieten Schutz gegen Eindringen von Staub, Schmutz und Insekten von außen, sonst eine häufige Ursache von Fehlalarmen. Qualitätsrauchmelder sind störsicher gegenüber elektromagnetischen Empfindlichkeiten (Trafos, Lampen, Funkgeräte und Mobiltelefone). Sie sind zuverlässig bei Temperaturschwankungen, u. a. beim Stoßlüften, und erkennen Brandrauch aus jeder Richtung gleich schnell und sicher. Die hochwertigen Melder verwenden außerdem langlebige Bauteile, so dass ALLE Komponenten des Qualitätsrauchmelders, nicht nur die Batterie, auch bis zu 10 Jahre halten. Außerdem sind sie 100% rückverfolgbar zum Hersteller.
Worin besteht der Unterschied zwischen CE, VdS, DIN EN 14604 und DIN 14676?
Das CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, trifft aber keine qualitative Aussage. (Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der verantwortliche Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EU-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten wesentlichen Anforderungen.)
Wenn Sie zusätzlich sicher sein wollen, dass der Rauchmelder ständigen Qualitätskontrollen durch Dritte unterliegt, sollten Sie auf das VdS-Prüfzeichen* achten.(*Ein anderes Prüfinstitut, das die Qualitätsstandards von Rauchmeldern durch wiederkehrende Kontrollen am Markt prüft, gibt es derzeit in Deutschland nicht.)
Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen. Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 zertifiziert sein.
Die Anwendungsnorm DIN 14676 regelt in Deutschland Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung und richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und Sachverständigen, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner.
