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FAQ - Ablesung und Terminen
Fragen zur Ablesung und Terminen I
Muss ista jedes Jahr in die Wohnung kommen?
Die Ablesung der Verbrauchswerte hängt davon ab, welche Erfassungsgeräte in Ihrer Wohnung verwendet werden. Je nach Kommunikationsfähigkeit der Geräte bestehen folgende Möglichkeiten: Lokale Ablesung: Die Werte werden direkt am Gerät abgelesen. Dazu ist das Betreten der Wohnung notwendig - Sie werden als Nutzer rechtzeitig und persönlich informiert. Zentrale Ablesung: Alle Werte werden komplett an einer zentralen Stelle der Liegenschaft abgelesen - ohne Betreten einzelner Nutzeinheiten. Diese Art der Verbrauchserfassung wird durch zwei Systeme ermöglicht. Einerseits können die Daten drahtlos mittels Funktechnologie übertragen werden. Andererseits besteht die Möglichkeit, sie per kabelgebundenem M-Bus zu ermitteln. Fernauslesung: Die bequemste Lösung: Die Verbrauchswerte werden an eine zentrale Stelle außerhalb der Liegenschaft übermittelt. Das bedeutet: Die Daten werden über Telekommunikationswege von einer datenverarbeitenden Stelle (Rechenzentrum) abgerufen. Auch hier entfallen Terminabsprachen und das Betreten einzelner Wohneinheiten.
Kann ich vor dem Besuch meines Ablesers eine Kontrollablesung durchführen?
Ja, aber Ihre Ablesewerte können im Einzelfall von denen des Ablesers abweichen. Denn eine genaue Ablesung ist bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip nur bei Abnahme des Geräteoberteils möglich. Bei elektronischen Heizkostenverteilern, Wärmezählern und elektronischen Wasserzählern ist durch Betätigung der Sensortaste der abgespeicherte Stichtagswert über das LC-Display abrufbar. Ablesewerte bei mechanischen Wasserzählern können direkt am Rollenzählwerk ermittelt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Ableser bei seiner Arbeit zu begleiten, um Ablesedifferenzen zu vermeiden.
Warum kommen Sie schon wieder? Sie waren doch erst kürzlich hier.
1) Bei Neueinzug handelt es sich jetzt vermutlich um die jährliche Hauptablesung. Die vorherige Ablesung war wahrscheinlich eine Zwischenablesung bei Ihrem Einzug. 2) Ein notwendiger Austausch von Geräten ist nicht immer zeitgleich mit der Ablesung möglich wegen a) unterschiedliche Montageberechtigungen b) aufgrund des hohen Ablesevolumens c) durch die technischen Gegebenheiten 3) Die Heizungsablesung kann seperat von der Ablesung der Wasserzähler erfolgen (abrechnungstechnisch = Hausnebenkosten/Heizkostenabrechnung). Deshalb ist evtl. ein zweiter Termin notwendig geworden.
Ich wünsche einen Termin zur Zwischen-/Nachablesung.
Sie können uns direkt auf unserer Homepage www.ista.lu unter dem Punkt "ista Direkt Service" einen Auftrag zur Zwischen-/Nachablesung erteilen, sofern Sie unser Vertragspartner (z. B. Hausverwaltung) sind.
Wird auch am Samstag abgelesen?
Ja, auch an Samstagen wird abgelesen.
Wird auch an Sonn- und Feiertagen abgelesen?
Grundsätzlich wird an Sonn- und Feiertagen nicht abgelesen.
Ich kann den ersten Ablesetermin nicht wahrnehmen.
Das gesamte Haus wird im Auftrag Ihrer Hausverwaltung an diesem Termin abgelesen. Es ist wichtig, dass möglichst alle Wohnungen am selben Tag abgelesen werden. Deshalb unsere Bitte an Sie: Hinterlegen Sie Ihren Wohnungsschlüssel bei einem Nachbarn oder einer Person Ihres Vertrauens, so dass der Termin wahrgenommen werden kann. Wenn der Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlegt wird, bitten Sie Ihren Nachbarn bitte, dass er den Ableser direkt anspricht. Zu dem angekündigten Termin ist mit Sicherheit jemand im Haus anwesend, vielleicht auch der Hausmeister - zu einem späteren Zeitpunkt muss man den Termin selber wahrnehmen! Der Ableser wird zur angegebenen Zeit versuchen, Sie zu erreichen und einen weiteren Termin per Anmeldekarte vorgeben, sofern er bei Ihnen niemanden antrifft. Er wird es auf jeden Fall versuchen. Sollten Sie den Termin kurzfristig doch noch wahrnehmen können, ist das natürlich in jedem Fall besser.
Ich kann auch den zweiten Termin nicht wahrnehmen.
Unsere Bitte an Sie: Hinterlegen Sie den Schlüssel bei einem Nachbarn oder einer Person Ihres Vertrauens, so dass der Termin doch noch wahrgenommen werden kann. Wenn der Schlüssel bei einem Nachbarn hinterlegt wird, empfehlen wir Ihnen, einen Zettel mit dieser Information für den Ableser an der Hautür und an der Wohnungstür anzubringen.
Kann der Ableser früher kommen bzw. kann die Zeitspanne näher eingegrenzt werden?
Wir stehen nicht in direktem Kontakt mit den Ablesern und können daher die Ablesezeiten nicht beeinflussen. Die Ableser sind zu den Hauptablesezeiten den ganzen Tag unterwegs und somit schwer zu erreichen. Es ist nicht möglich, während der Ablesung zu telefonieren. Um die Ablesung im Intesse aller Nutzer schnell und kostengünstig abzuwickeln, ist eine straffe Organisation notwendig.
Kann der Ableser zu erst in meiner Wohnung ablesen?
Grundsätzlich hat der Ableser eine festgelegte Reihenfolge beim Ablesen (Uhrzeigersinn). Wenn der Ableser vor Ort ist, haben Sie aber die Möglichkeit, ihn direkt anzusprechen. Sie können dem Ableser gerne einen Zettel mit Ihrer Bitte an der Hautür (nicht Wohnungstür) hinterlassen. Wir haben aber keinen direkten Kontakt zum Ableser und können daher nicht beurteilen, ob er Ihrem Wunsch entsprechen kann.
Kommt der Ableser pünktlich?
Ja, unsere Ableser sind erfahren und zuverlässig. Die Ableser halten sich an die Zeitfenster, die auf der Benachrichtigungskarte angegeben sind. Unvorhersehbare Ereignisse sind leider nicht auszuschließen.
Kann ich selber ablesen?
Grundsätzlich: Nein. Da wir auch die Funktionstüchtigkeit der Geräte überprüfen, ist es sinnvoll, wenn ein Ableser zu Ihnen ins Haus kommt. Sie können jedoch, sofern es sich nicht um Geräte auf Verdunstungsbasis handelt und kein Austausch der abzulesenden Geräte erforderlich ist, mit Einverständnis der Hausverwaltung/des Vermieters eine Selbstablesung vornehmen. Jedoch ohne Übernahme einer Rechtssicherheit durch ista Deutschland GmbH! Die Werte müssen schriftlich, mit Liegenschafts-Nr., Liegenschafts-Adresse, Nutzernr., Gerätenummer und dem Ablesedatum versehen und unterschrieben an Ihre Hausverwaltung/Ihren Vermieter mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Niederlassung von ista Deutschland GmbH geschickt werden. Es werden Ihre Unterschrift und die der Hausverwaltung/des Vermieters benötigt.
Kann ich die Ablesewerte telefonisch an meine zuständige Niederlassung durchgeben?
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist dies leider nicht möglich. Wir benötigen die Werte in schriftlicher Form.
Fragen zur Ablesung und Terminen II
Das Datum der vorherigen Ablesung ist nicht identisch mit dem Datum vom Vorjahr, und die Gerätenummer stimmt nicht mit der auf dem Gerät überein.
Dies kann dann apssieren, wenn noch nicht abgerechnet wurde, z. B. bei einem Mieterwechsel wurde der Vormieter noch nicht abgerechnet. Oder die Abrechnung erfolgte sehr spät, so dass bei Ausdruck der Unterlagen - sofern keine Ablesung per mobiler Datenerfassung (MDE) erfolgte - der alte Stand noch als aktuell galt. Die nur für die jeweilige aktuelle Abrechnung benötigten Ablesewerte werden im Zuge der Abrechnung berücksichtigt.
Was und warum wird abgelesen?
Wir bzw. unsere Ableser lesen alle Messgeräte ab, die zur Berechnung Ihrer Heizkosten - ggf. auch zur Wasserverbrauchsberechnung - im Objekt installiert sind, um im Auftrag Ihrer Hausverwaltung/Ihres Vermieters die verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten durchzuführen.
Wann und wie oft wird abgelesen?
Es wird i. d. R. ein Mal im Jahr zu einem von Ihrer Hausverwaltung/Ihrem Vermieter festgelegtem Termin abgelesen. Ein genauer Termin wird Ihnen vom Ableser mittels einer Benachrichtigungskarte (ca. 8 Tage vorher) mitgeteilt. Eine weitere Ablesung kann bei Wohnungswechsel erfolgen (Zwischenablesung). Die Start- oder Endablesung wird z. T. vom Vermieter bei der Wohnungsübergabe durchgeführt.
Wieso müssen Geräte ausgetauscht werden?
Das kann mehrere Gründe haben: Meistens geschieht dies, weil die Eichfrist der Geräte abgelaufen ist, oder der Ableser hat beim Ablesen eine Funktionsstörung festgestellt, die er nicht gleich beheben konnte.
Ich habe eine neue Benachrichtigungskarte erhalten, obwohl schon abgelesen wurde.
Bitte überprüfen Sie, ob evtl. Austauscharbeiten auf der Karte angekündigt werden. Die Ablesung und Austauscharbeiten können an getrennten Terminen vorgenommen werden, da nicht jeder Ableser auch Montagetätigkeiten ausführen kann/darf. Wenn nein, dann kann es sich eventuell um ein Versehen des Ablesers handeln. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Es entstand ein Schaden bei der Ablesung.
Der Ableser ist versichert. Die Schadensbearbeitung wird durch die zuständige Niederlassung in die Wege geleitet. Damit Ihnen der Schaden ersetzt wird, richten Sie Ihr Anliegen bitte schriftlich an die für Sie zuständige Niederlassung. Die Kontaktdaten erfahren Sie auf unserer Homepage www.ista.lu unter dem Punkt "Kontakt".
Ich habe keine/eine falsche Ablesequittung/Durchschrift erhalten.
Keine Quittung: Erfolgte die Ablesung mittels eines Handheld-Computers (HHC), den der Ableser bei sich trug? Bei dieser Art der mobilen Datenerfassung (MDE-Ablesung) gibt es grundsätzlich keine Quittung mehr. Die Darstellung der Ablesewerte ist auf der Abrechnung zum Nachvollzug selbstverständlich gewährleistet. Wir empfehlen Ihnen, den Ableser zu begleiten und sich ggf. selbst die Daten zu notieren. Der Ableser ist nicht dazu verpflichtet, eine Quittung auszustellen. Falsche Quittung: Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Niederlassung auf unserer Homepage www.ista.lu unter dem Punkt "Kontakt".
Bei der Ablesung wurde vergessen, ein Gerät abzulesen.
Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Niederlassung auf unserer Homepage www.ista.lu unter dem Punkt "Kontakt".
Was ist die mobile Datenerfassung (MDE)?
MDE, die mobile Datenerfassung, bedeutet nichts anderes als elektronische und beleglose Ablesung. Die Datenerfassung erfolgt dabei mit einem Handheld-Computer (HHC). Bei allen elektronischen Erfassungsgeräten, wie z. B. den Heizkostenverteilern (doprimo®) oder Wärmezählern (sensonic®), werden die Verbrauchswerte elektronisch ausgelesen. Bei nichtelektronischen Erfassungsgeräten, wie z. B. den Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip (exemper®) oder den mechanischen Wasserzählern (istameter®) erfolgt weiterhin eine konventionelle Ablesung der Verbrauchswerte. Diese Werte werden dann manuell in den HHC eingegeben. Bei beiden Verfahren werden alle abrechnungsrelevanten Daten in einem nichtflüchtigen Speicher festgehalten. Nach Prüfung der Daten auf Richtigkeit, Gerätezugehörigkeit und Plausibilität übernehmen wir sie in unseren ista® Abrechnungsservice. Durch die Eingabe der Daten in den HHC ist eine Ablesequittung nicht mehr notwendig. Eine Bestätigung bzw. Unterschrift ist ebenfalls nicht mehr erforderlich. Die Verbrauchswerte werden selbstverständlich für Sie auf der Heizkostenabrechnung transparent und leicht nachvollziehbar dargestellt.
Ist die Erfassung der Ablesedaten mit dem Handheld (mobile Datenerfassung, MDE) rechtssicher?
Es gibt keine rechtlichen Vorgaben, wie die Ablesung und die Erfassung der abgelesenen Werte erfolgen müssen. Dies kann manuell oder elektronisch durchgeführt werden. ista hat sich für die elektronische Ablesung entschieden, um Ihnen eine schnellere und unkompliziertere Datenerfassung zu bieten und unnötige Fehlerquellen und Papierbelege zu vermeiden. Selbstverständlich werden sämtliche Ablesewerte Ihrer Nutzeinheit klar und strukturiert auf der Abrechnung dargestellt, damit der Nachvollzug der Abrechnung entsprechend den Anforderungen gewährleistet ist.
Bekomme ich bei der mobilen Datenerfassung (MDE) überhaupt keinen Ausdruck der abgelesenen Daten auf Papier mehr? Wie kann ich die Werte, die der Ableser in seinen Handheld-Computer eingibt, trotzdem kontrollieren?
Grundsätzlich wird es keine Ablesequittung mehr geben, die Sie als Nutzer zu unterschreiben haben. Wir empfehlen Ihnen daher, den Ableser zu begleiten und sich die Werte zeigen zu lassen, die er in den Handheld-Computer eingibt. Ggf. können Sie sich die Werte auch notieren, um sie später mit den Werten auf Ihrer Abrechnung vergleichen zu können.
Was passiert, wenn während der Ablesung per mobiler Datenerfassung (MDE) die Batterie des Handheld-Computers und/oder das kopmlette Gerät ausfällt? Gehen dann alle bereits erfassten Daten verloren, so dass noch einmal abgelesen werden muss?
Falls die Gerätebatterie und/oder das komplette Gerät während der Ablesung einmal ausfallen sollten, sichert ein sogenannter Flash-Speicher die Ablesewerte für eine bestimmte Zeit. Die Ablesung muss daher nicht wiederholt werden. Im Fall des Gerätedefektes wird der Ableser die Werte handschriftlich in ein "Informationsblatt für die Liegenschaft" (ähnlich der herkömmlichen Ablesequittung) eintragen. Die Sicherheit der Datenübertragung wird dadurch gewährleistet, dass jede Übertragung von Ablesewerten auf den Zentralrechner mit einem Bemerkungsschlüssel (Übertragung "vollständig" oder "fehlerhaft") quittiert wird. Bevor die Daten verarbeitet werden, wird dieser Orginalauszug noch gesichert.
