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Energiepass
Der Energiepass – verpflichtend ab 2008
Was für Kühlschränke und Waschmaschinen schon lange gilt, kommt jetzt auch für Gebäude: der Energiepass! Auf Basis der EU Richtlinie 2002/91/EC hat der Grand Duché von Luxembourg eine neue Regelung umgesetzt.
- Seit dem 01.01.2008 ist der Energiepass ist für Neubauten Pflicht
- Ab dem 01.01.2010 muss für bestehende Wohngebäude bei Verkauf oder Vermietung ein Energiepass vorgelegt werden
Dazu werden Gebäudehülle und Baumaterialien anlalysiert und das Heizungssystem begutachtet. Über die Dokumentation des Energiebedarfs und der CO2 -Emissionen des Gebäudes hinaus enthält der Energiepass Vorschläge zur Modernisierung für den Eigentümer.
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